
Hier ist das Straßenverkehrsamt zuständig für
Achtung: Seit dem 01. Juli 2007 darf die Zulassungsstelle ein Fahrzeug grundsätzlich erst zulassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat.
H i e r kommen Sie zum entsprechenden Vordruck dieser Einzugsermächtigung.
Montag bis Mittwoch 8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 11.30 Uhr
So können Sie uns erreichen:
Zulassungsstelle Villingen
Kreishaus Villingen
E-Mail: Zulassungsstelle(at)lrasbk.de
Fax: 07721/913-8919
Telefon: 07721/913-7400
Zulassungsstelle Donaueschingen
Humboldtstr. 11, 78166 Donaueschingen
E-Mail: Strassenverkehrsamt-DS(at)lrasbk.de
Fax: 07721/913-6900
Telefon: 07721/913-5011 bis -5017
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.