Zulassungsrecht

 

Hier ist das Straßenverkehrsamt zuständig für

  • Neuanmeldung, Abmeldung, Umschreibung, Wiederzulassung von Fahrzeugen
  • Erteilung von Kurzzeitkennzeichen, Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen, Oldtimerzulassungen
  • Ausstellung von Ersatz-Zulassungsbescheinigungen

 

 

Achtung: Seit dem 01. Juli 2007 darf die Zulassungsstelle ein Fahrzeug grundsätzlich erst zulassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat.

H i e r  kommen Sie zum entsprechenden Vordruck dieser Einzugsermächtigung.

 

 

Öffnungszeiten der Zulassungsstellen

 

Montag bis Mittwoch   8.00 - 14.00 Uhr

Donnerstag                 8.00 - 17.30 Uhr

Freitag                        8.00 - 11.30 Uhr

 

 

 

 

So können Sie uns erreichen:

Zulassungsstelle Villingen
Kreishaus Villingen
E-Mail: Zulassungsstelle(at)lrasbk.de
Fax: 07721/913-8919
Telefon: 07721/913-7400

Zulassungsstelle Donaueschingen
Humboldtstr. 11, 78166 Donaueschingen
E-Mail: Strassenverkehrsamt-DS(at)lrasbk.de
Fax: 07721/913-6900
Telefon: 07721/913-5011 bis -5017


Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.