Hilfe zum Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Hausrat, persönliche Bedürfnisse, Kosten der Unterkunft) für Personen, die kein ausreichendes Einkommen- und Vermögen haben und ihren Bedarf auch nicht durch andere vorrangige Ansprüche abdecken können.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (entspricht im wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die entweder dauernd erwerbsunfähig oder über 64 Jahre alt sind)
Hilfen zur Gesundheit (im Prinzip ist dies die Krankenkasse für alle, die nicht krankenversichert sind)
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (hierunter fällt v.a. die Hilfe für Nichtsesshafte)
Hilfen in anderen Lebenslagen (bspw. Bestattungskosten)
Ihr Ansprechpartner / Ihre Ansprechpartnerin:
Helwin
Ziegler Telefon: +49 7721 913 7258 E-Mail:H.Ziegler@lrasbk.de Gebäude & Raum:
Am Hoptbühl 2 Villingen-Schwenningen,
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