Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Hausrat, persönliche Bedürfnisse, Kosten der Unterkunft) für Personen, die kein ausreichendes Einkommen- und Vermögen haben und ihren Bedarf auch nicht durch andere vorrangige Ansprüche abdecken können.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (entspricht im wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die entweder dauernd erwerbsunfähig oder über 64 Jahre alt sind)
  • Hilfen zur Gesundheit (im Prinzip ist dies die Krankenkasse für alle, die nicht krankenversichert sind)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (hierunter fällt v.a. die Hilfe für Nichtsesshafte)
  • Hilfen in anderen Lebenslagen (bspw. Bestattungskosten)
Ihr Ansprechpartner / Ihre Ansprechpartnerin: Helwin Ziegler
Telefon: +49 7721 913 7258
E-Mail: H.Ziegler@lrasbk.de
Gebäude & Raum: Am Hoptbühl 2 Villingen-Schwenningen, 266