

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) kann erhalten, wer
hat.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe, den Bedarf für Unterkunft und Heizung und Hilfen zur Eingliederung.
Leistungsberechtigte haben unter den Voraussetzungen des § 28 SGB II Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Für die Beanspruchung der Leistungen genügt grundsätzlich ein Antrag beim Jobcenter.
Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis, das als gemeinsame Einrichtung zwischen dem Landkreis und der örtlichen Agentur für Arbeit betrieben wird, hat seinen Sitz im Gebäude der Agentur für Arbeit in der Lantwattenstraße 2 in Villingen-Schwenningen.
Weitere Informationen erhalten Sie h i e r .
Ihr Ansprechpartner / Ihre Ansprechpartnerin:
Geschäftsführer: Thomas Dautel
Stellvertretende Geschäftsführerin: Pia Binkert
Gebäude & Raum: Lantwattenstraße 2, Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 / 209 777