
Das "Haushaltsrecht" ist eines der bedeutendsten Rechte jedes Parlamentes, da damit die politischen und finanziellen Vorgaben für das jeweilige Haushaltsjahr festgelegt werden.
Der Kreistag als höchstes politisches Entscheidungsgremium des Landkreises beschließt jeweils zum Jahresende die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr.
Die Haushaltssatzung stellt eine örtlich begrenzte Rechtsnorm dar, die jedoch lediglich die Kreisverwaltung bindet und an der sich das wirtschaftliche Handeln der Verwaltung auszurichten hat. Die BürgerInnen und EinwohnerInnen des Landkreises können aus der Haushaltssatzung keine rechtlichen oder finanziellen Ansprüche herleiten.
Die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2011 können Sie hier aufrufen.
Die zentralen Bestandteile des Haushaltsplanes sind der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt.
Im Verwaltungshaushalt werden die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebes veranschlagt, die auf Grund gesetzlicher Vorgaben oder vertraglicher Verpflichtungen anfallen im Rahmen der Aufgaben, die der Landkreis als kommunale Körperschaft wie auch als Untere Verwaltungsbehörde zu erfüllen hat. Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 196.203.000 €.
In 2011 entfallen allein 47 % der Ausgaben auf den Bereich der Sozialen Sicherung (= 91.519.300 €).
Lediglich 68 % aller Ausgaben können über Finanzzuweisungen, Kostenersätze, Steuern, Gebühren und sonstige Einnahmen finanziert werden.
Die verbleibenden 32 % müssen von den Städten und Gemeinden über die sog. "Kreisumlage" aufgebracht werden. Betragsmäßig errechnet sich die Kreisumlage mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Steuerkraftsumme der einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises. Die Höhe dieses Prozentsatzes wird vom Kreistag in der Haushaltssatzung festgelegt. Aktuell beträgt er 33,20 %. Die Einnahmen aus der Kreisumlage summieren sich auf 63.595.000 €.
Im Vermögenshaushalt werden die Ausgaben für Baumaßnahmen im Schul- und Kreisstraßenbereich, die Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen sowie die Tilgungsleistungen veranschlagt. Den Schwerpunkt auf der Einnahmeseite bilden die Investitionszuschüsse und Kredite. Der Vermögenshaushalt hat ein Gesamtvolumen von 15.840.000 €.
Der Kreistag hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2011 am 20.12.2010 beschlossen. Die Satzung ist vom Regierungspräsidium genehmigt und damit bestandskräftig.
Weitere Informationen zu den Einzelbestandteilen des Haushaltsplanes erhalten Sie hier.